AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ventelo GmbH

I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen der Marke “Ventengo” (“Ventengo-Dienste”) der Ventelo GmbH (“Ventelo”), z.B.Voice over IP-Dienst (VoIP), Callback und Callthrough sowie für “Registriertes Call-by-call”. Die AGB, die bei Vertragsschluss jeweils gültige produktspezifische Leistungsbeschreibung und die bei Vertragsschluss jeweils gültige produktspezifische Preisliste erkennt der Kunde mit Auftragserteilung an. Die gültigen Vertragsbedingungen für Ventengo-Dienste sind unter www.ventengo.de für den Kunden abrufbar.

1.2 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Ventelo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Ventengo-Dienste sind nicht im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügbar; Sonderrufnummern (z.B. 0900 etc.) sind nicht durchgängigerreichbar.

1.4 Ventelo hat das Recht, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzungen dieser AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

1.5 Ventelo steht es frei, Ventengo-Dienste zu ändern oder zu erweitern. Ventelo darf Ventengo-Dienste auch ganz oder teilweise mit Ankündigungsfrist von 2 Wochen einzustellen.

1.6 Nach Ziffer 1.4 beabsichtigte Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform per Email mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

2. ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE

2.1 Der Kunde trifft mit Ventelo eine Rahmenvereinbarung über die Nutzung von Ventengo-Diensten durch eine Anmeldung gemäß Ziffer 2.2. In jedem Fall der Inanspruchnahme eines Ventengo-Dienstes schließt der Kunde mit Ventelo einen Einzelvertrag über die Dienstleistung (2.4).

2.2 Durch Registrierung und Einverständniserklärungen im Kundenportal unter www.ventengo.de und entsprechende elektronische Bestätigung seiner Registrierung übermittelt der Kunde sein Angebot auf Abschluss der Rahmenvereinbarung an Ventelo GmbH. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande, wenn der Kunde die Bestätigung seiner Registrierung durch Ventelo an die von ihm im Kundenportal angegebene Emailadresse, rückbestätigt hat. Antwortet der Kunde auf die Registrierungsbestätigung von Ventelo nicht binnen 2 Tagen (Rückbestätigung), gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt und die übermittelten Kundendaten werden gelöscht.

2.3 Die Inanspruchnahme der Ventengo-Dienste ist nach erfolgter Rückbestätigung erst möglich, wenn der Kunde Prepaid-Zahlungen geleistet hat (hierzu Ziffer 10) und Ventelo den Eingang der Zahlung per Email bestätigt hat. Der Kunde ist mit Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht verpflichtet, Telekommunikationsdienste der Ventelo in Anspruch zu nehmen.

2.4 Mit jeder Inanspruchnahme eines Ventengo-Dienstes schließt der Kunde einen Einzelvertrag über die Einzelleistung. Für die Einzelverträge gelten die Bedingungen dieses Rahmenvertrages gemäß Ziffer 1.1 sowie die Preise gemäß Ziffer 9 als einbezogen.

2.5 Ventelo behält sich vor, das Angebot des Kunden auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung abzulehnen, falls eine Bonitätsprüfung nicht erfolgen kann, diese negativ ausfällt oder der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen mit Ventelo GmbH im Rückstand ist

2.6 Der Kunde ist für die Dauer von 2 Wochen an sein Angebot auf Abschluss der Rahmenvereinbarung (2.1) gebunden.

3. LEISTUNG DER VENTELO

3.1 Ventelo wickelt wesentliche (auch vertragsrelevante) Kommunikationsprozesse nur in Textform via E-Mail ab.

3.2 Dem Kunden werden per Email durch gesicherte SSL-Verbindung einmalig die für seinen Dienst erforderlichen Zugangscodes (PINS, Benutzernamen und Passwörter) übermittelt.

3.3 Zur Abwicklung des Rahmenvertrages führt Ventelo für den Kunden ein Guthabenkonto (“Kundenkonto”). Ventelo erbringt Ventengo-Dienste nur gegen Vorauszahlung des Kunden und solange wie das Kundenkonto ein ausreichendes Guthaben aufweist.

3.4 Zur Nutzung der Ventengo-Dienste Voice over IP (VoIP) und Callthrough erhält der Kunde geografische Rufnummern wie in den Produktbeschreibungen unter www.ventengo.de zu VoIP und Callthrough beschrieben.

3.5 Für die Qualität der vom Kunden genutzten Teilnehmeranschlüsse oder Dienstleistungen anderer Anbieter ist Ventelo nicht verantwortlich.

3.6 Soweit Ventelo für den Kunden freiwillige, entgeltfreie Leistungen erbringt, werden diese nicht Vertragsgegenstand. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Diese Gefälligkeiten können jederzeit eingeschränkt, eingestellt oder ausschließlich zur kostenpflichtigen Inanspruchnahme zur Verfügung gestellt werden. Ventelo wird den Kunden rechtzeitig in geeigneter Form vor Wirksamwerden solcher Änderungen informieren. Eine Preisminderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzpflicht von Ventelo ergibt sich hieraus nicht. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Kündigungsrecht zu.

4. SUBUNTERNEHMER

Ventelo darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen, ohne dass ihre vertraglichen Pflichten davon berührt werden.

5. MITWIRKUNG UND SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

5.1 Für die Nutzung der Ventengo-Dienste hat der Kunde zur Registrierung und während der Laufzeit des Rahmenvertrages eine eigene Email - Adresse bereitzustellen, unter der er für Ventelo im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses erreichbar ist. Der Kunde stimmt durch die Rückbestätigung nach Ziffer 2.2 zu, dass ihm alle zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Erklärungen und Informationen in Textform an das von ihm im Kundenportal hinterlegte Email-Postfach übermittelt werden; der Kunde wird seinen Email-Eingangsordner regelmäßig auf Zusendungen von Ventelo bzw. ventengo überprüfen und diese zur Kenntnis nehmen.

5.2 Der Kunde hat sämtliche Accountdaten (PINs, Benutzernamen, Passwörter) für die Nutzung von Ventengo-Diensten vor der Kenntnisnahme durch Dritte sorgfältig zu schützen. Der Kunde kann seinen Benutzername, die Email-Adresse oder sein Passwort jederzeit online über das Kundenportal ändern. Accountdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.3 Ist zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von Accountdaten erlangt haben, hat der Kunde Ventelo unverzüglich darüber zu informieren und die Änderung der Accountdaten zu veranlassen.

5.4 Der Kunde verwendet die korrekten Accountdaten. Mehrfache Eingabe eines falschen Zugangscodes kann zur (Teil-) Sperrung der Leistungen von Ventelo führen. Soweit der Kunde gemäß den Produktbeschreibungen technische Voraussetzungen selbst zu stellen hat, übernimmt er das Risiko, (i) dass die Dienste der Ventelo mit diesen Voraussetzungen nutzbar und interoperabel sind, d.h. miteinander technisch harmonieren und (ii) dass die Nutzung der Ventengo-Dienste im Zusammenhang mit diesen technischen Voraussetzungen nicht gegen Verträge mit Dritten oder geltendes Recht verstoßen.

5.5 Die Nutzung zugewiesener Rufnummern (Ziffer 3.4) für einen Ventengo-Dienst ist zulässig und gestattet. Der Kunde nutzt zugewiesene Rufnummern nur im Rahmen ihrer Zuteilung. Dem Kunden zur Nutzung von Ventengo-Diensten überlassene, geografische Rufnummern gelten nur im Zusammenhang mit einem Kundennetzzugang im Ortsnetzbereich des Wohnorts des Kunden. Änderungen seines Wohnortes hat der Kunde sofort über das Kundenportal anzuzeigen und bei einem Umzug in einen anderen Ortsnetzbereich neue geografische Rufnummern für den neuen Wohnsitz über das Kundenportal zu beantragen. Die ursprünglich zugewiesenen Ortsnetzrufnummern sind nach einem Umzug des Netzzugangs in einen anderen Ortsnetzbereich nicht mehr möglich und werden eingezogen.

5.6 Für den Dienst Ventengo-SMS darf der Kunde nur eine persönliche, ihm zugewiesene und verifizierte Rufnummer verwenden. Mit der Verifizierung einer Rufnummer verpflichtet sich der Kunde zur Übermittlung von SMS nur die verifizierte Rufnummer als Absenderrufnummer (CLI) zu verwenden.

5.7 Nach Beendigung der Rahmenvereinbarung ist der Kunde verpflichtet, die ihm von Ventelo zugewiesene Rufnummer zurück zu geben. Der Kunde hat mit der Beendigung die Möglichkeit seine zugewiesenen Rufnummern zu einem Netzanbieter zu portieren. Die Rufnummernmitnahme muss über den aufnehmenden Netzanbieter beantragt werden. Für die Rufnummernmitnahme zahlt der Kunde je Rufnummer ein Entgelt in der Höhe von 10 Euro, welches mit dem Prepaidguthaben verrechnet wird. Die Rufnummernmitnahme ist möglich, wenn das Kundenkonto gemäß Ziffer 3.3 entsprechend gedeckt ist.

6. LEISTUNGSSTÖRUNGEN / AUSSETZUNG DER DIENSTLEISTUNG

6.1 Ventelo erbringt ihre Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Telekommunikationsnetzes.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Ventelo erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und Ventelo in zumutbarem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen.

6.3 Ventelo kann die Dienstleistung jederzeit nach eigener Beurteilung aussetzen,

  • wenn ein wichtiger Grund zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung besteht;
  • wenn dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen durchzuführen (vgl. Ziffer 6.4);
  • aus den in Ziffer 5.4 und 6.4. genannten Gründen;
  • um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;
  • im Falle von plausiblen Beschwerden Dritter
  • wenn der Kunde Ventelo bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindert oder
  • wenn die Nutzung der Leistungen offensichtlich rechtswidrig oder gemäß Ziffer 12 missbräuchlich ist. 6.4 Zur Optimierung und Wartung ihres Netzes und der technischen Systeme sieht Ventelo Wartungsfenster außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vor. Diese liegen nachts zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr. Während der Wartungsfenster kann Ventelo ihre technischen Einrichtungen im notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang außer Betrieb zu nehmen.
7. HAFTUNG NACH DEM TKG

Ventelo haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des TKG für Vermögensschäden im Falle vorsätzlicher Pflichtverletzung unbegrenzt sowie im Falle einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Höhe nach begrenzt auf maximal 12.500 Euro je Kunde, wobei die Haftung unabhängig von der Schadensart gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf maximal 10 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses und wegen einer Pflichtverletzung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des TKG zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.

8. HAFTUNG

8.1 Sofern und soweit Ventelo keine Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des TKG (siehe hierzu Ziffer 7) erbringt, haftet Ventelo nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

8.2 Ventelo haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3 Ventelo haftet nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Ventelo haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der angegebenen Verfügbarkeit). Ventelo haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.5 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 8.3 haftet Ventelo zudem beschränkt bis zu einer Höhe von 15.000 Euro je Schadensfall. Für mehrere Schadensfälle in einem Vertragsjahr ist die Haftung in der Summe auf 30.000 Euro begrenzt.

8.6 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Ventelo nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die möglichst tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre, beschränkt auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien des Kunden die verlorenen Daten wiederherzustellen.

8.7 Die verschuldensunabhängige Haftung der Ventelo für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 7 bzw. 8.3 bis 8.5 bleiben unberührt.

8.8 Soweit die Haftung nach den vorstehenden Unterziffern bzw. nach Ziffer 7 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ventelo.

9. PREISE

9.1 Bei Herstellung einer von ihm gewählten Telekommunikationsverbindung über einen Ventengo-Dienst ist der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste ergeben. Preislisten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den Geschäftsräumen der Ventelo GmbH, Rudi-Conin-Straße 5a, 50829 Köln-Ossendorf, bekannt gemacht und zur Kenntnisnahme für den Kunden bereitgehalten.

9.2 Der Kunde kann alle gültigen Tarife für Ventengo-Dienste auch unter www.ventengo.de/Tarife zur Kenntnis zu nehmen.

9.3 Es gelten die bei Inanspruchnahme des Dienstes jeweils aktuellen Tarife, wie sie auf der Webseite bekanntgemacht sind.

9.4 Soweit der Kunde die Ventengo-Dienste über einen Telekommunikationsanschluss bzw. Telefondienst benutzt, der nicht als Flatrate unabhängig vom Nutzungsaufkommen abgerechnet wird, können weitere Entgelte des Anschlussbetreibers oder des Diensteanbieters des Kunden zum Beispiel für den Rückruf bei Ventengo Call Back anfallen. Im Ausland können bei der Nutzung von Ventengo-Diensten zusätzliche Roaming-Kosten durch den Mobilfunkbetreiber anfallen.

9.5 Die Entgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.

9.6 Nutzungsabhängige Entgelte werden unter Zugrundelegung der von Ventelo aufgezeichneten Verbindungsdaten des Kunden berechnet.

9.7 Der Kunde hat die nutzungsabhängigen Entgelte zu zahlen, wenn er die jeweilige Nutzung in zurechenbarer Weise ermöglicht, gestattet oder geduldet hat.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN und ABRECHNUNG

10.1 Der Kunde erfüllt seine Vorleistungspflicht durch Banküberweisung oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates an Ventelo zum Einzug durch Lastschrift von seinem Bankkonto (“Lastschrift”) unter Angabe der von Ventelo vorgegebenen Kundennummer und des Transaktionscodes wie in der Registrierungsbestätigung von Ventelo gemäß Ziffer 2.2 beschrieben. Die durch Überweisung oder Abbuchung im Lastschriftverfahren empfangenen Zahlungen des Kunden schreibt Ventelo dem Kundenkonto gut. Die Gutschrift von Kundenzahlungen durch Überweisungen oder Lastschrifteneinzüge kann bis zu 4 Banktagen in Anspruch nehmen. Ventengo-Dienste können erst genutzt werden, wenn die Zahlung auf dem Kundenkonto eingegangen ist.

10.2 Das Kundenkonto kann vom Kunden einmalig durch einen frei wählbaren Geldbetrag per Überweisung aufgeladen werden. Der Kunde kann Ventelo über das gesicherte Kundenportal auch beauftragen, sein Bankkonto durch Lastschrift wie folgt zu belasten:

(í) durch manuelles Lastschriftverfahren im Einzelfall oder (ii) im Wege der automatischen Belastung jeweils in Höhe eines von ihm über das Kundenportal zuvor festgelegten Betrages über 2, 5, 10, 20 oder 40 Euro. Eine automatische Wiederaufladung (ii) erfolgt nur, wenn und sobald das Kundenkonto einen zuvor über das Kundenportal festgelegten Guthabenbetrag unterschreitet. 10.3 Überweisung oder Lastschrift können einmal pro Kalendertag erfolgen und sind im manuellen Lastschriftverfahren (i) insgesamt beschränkt auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 300 Euro pro Monat und in Höhe von 40 Euro pro Monat im automatischen Lastschriftverfahren (ii).

10.4 Erteilte Ermächtigungen zum Lastschrifteinzug zugunsten von Ventelo kann der Kunde über das Kundenportal jederzeit mit Wirkung zu dem auf die Änderung folgenden Kalendertag ändern, der Höhe nach anpassen oder vollständig widerrufen.

10.5 Ventelo behält sich vor, Geldverkehr zukünftig auch per Kreditkartenzahlung und andere elektronische Zahlungsarten zu ermöglichen. Bei Erteilung einer Ermächtigung zur Lastschrift (Ziffer 10.4) trifft den Kunden die Pflicht zur Vorhaltung von Deckung auf seinem Konto.

10.6 Das Kundenkonto wird durch den Kunden in Höhe des angefallenen Rechnungsbetrages belastet und mit dem vorhandenen Guthaben verrechnet. Der Kunde wird nach Beendigung einer Verbindung über die Höhe der Belastung seines Kundenkontos per Email benachrichtigt.

10.7 Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift gilt zunächst die Annahme, dass der Kunde die Zurückweisung zu vertreten hat; Ventelo berechtigt, dem Kunden die für die Bearbeitung entstehenden Kosten für Bankentgelte und Porto in Höhe von € 7,66 inkl. MwSt. pauschal in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, derartige Kosten seien Ventelo überhaupt nicht entstanden oder nur wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale entstanden. Hierauf weist Ventelo in einer Mitteilung über die Rücklastschrift ausdrücklich hin.

10.8 Über die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte stellt Ventelo eine monatliche elektronische Rechnung, die den Bestimmungen der §§ 14 Abs. 4; 14a UStG genügt.

10.9 Die Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie in dem geschützten Bereich des Kunden im Kundenportal zum Webdownload hinterlegt ist und dem Kunden dazu eine Email-Benachrichtigung übermittelt wird.

10.10 Ergibt sich zum Ende der Rahmenvereinbarung ein Guthaben des Kunden, kehrt Ventelo das Guthaben auf ein vom Kunden benannten Bankkonto aus, soweit sie nicht Gegenrechte (Zurückbehaltung, Aufrechnung) geltend machen kann. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt drei Jahre nach Wirksamwerden der Kündigung des Rahmenvertrages.

11. EINWENDUNGEN

11.1 Der Kunde hat die Rechnung nach Zugang gemäß Ziffer 10.9 zu überprüfen. Detaillierte Einwendungen gegen die mit der Rechnung von Ventelo geltend gemachten nutzungsabhängigen Entgelte sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Hinterlegung einer elektronischen Rechnung im Kundenportal, schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte oder wurden Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden gelöscht, trifft Ventelo keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Ventelo wird in ihren Rechnungen auf diese Rechtsfolge aufmerksam machen.

11.2 Ventelo ist nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verkehrsdaten zu löschen. Aus diesem Grund können anschließende Einwendungen gemäß § 45i Abs.2 TKG nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verkehrsdaten gegenüber dem Rechnung stellenden Teilnehmernetzbetreiber beauftragt hat.

12. NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN UND MISSBRAUCHSVERBOT

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen nur in der für das jeweilige Produkt in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschriebenen Art und Weise zu nutzen.

12.2 Der Kunde wird keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen oder Eingriffe vornehmen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes der Ventelo oder der Netze ihrer Vorleistungslieferanten oder der zur Nutzung überlassenen technischen Anlagen führen können.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bekannt werdenden Umstände, welche geeignet sind, die Funktion des Netzes der Ventelo oder der Netze ihrer Vorleistungslieferanten zu beeinträchtigen, Ventelo unverzüglich anzuzeigen.

12.4 Ein Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte ist unzulässig. Die Nutzung der Telekommunikationsdienste durch Dritte ist untersagt.

12.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen sachgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet,

  • die ihm überlassene Rufnummern nur im Rahmen ihrer Zuteilung zu nutzen;
  • vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung “Anrufweiterschaltung” sicherzustellen, dass das Einverständnis desjenigen Drittbenutzers vorliegt, an den die Anrufe umgeleitet werden, und dieser die Weiterleitung ggf. unterdrücken kann;
  • die Leistungen von Ventelo nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere - das Ventelo-Netz und seine logische Struktur und/oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; keine Viren, unzulässige Werbeanrufe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; - keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; - nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
  • die Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von rechtswidrigen Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines);
  • keine Zielrufnummern anzuwählen, bei welchen eine Verbindung untersagt oder unerwünscht ist und/oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung - insbesondere auch durch technische Vorkehrungen - vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird;
  • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen;
  • bei der Nutzung der Dienste zur Herstellung von Telefonkonferenzen, die Teilnehmer aus Gründen des Datenschutzes zu Beginn über die dauernde oder zeitweise Zuschaltung eines Operators oder über eine kundenseitige Aufzeichnung der Konferenz zu informieren.

12.6 Zur Nutzung des Dienstes Ventengo-SMS ist es nicht gestattet, Kurzmitteilungen an Empfänger zu versenden, die sich mit dem Empfang der Nachricht nicht einverstanden erklärt haben. Die Nutzung des Dienstes Ventengo-SMS für jeglichen automatisierten Versand (Serien- oder Massen-SMS, SPAM) zu Geschäftszwecken ist untersagt.

12.7 Der Kunde erkennt an, dass Ventelo keine Prüfung der übermittelten Inhalte vornehmen kann.

12.8 Der Kunde hat Ventelo jede Änderung seiner Person, seines Namens oder seiner Bezeichnung (einschließlich der Rechtsform), der Anschrift, der Rufnummer, der Email - Adresse oder der Bankverbindung) und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Kunde Ventelo zu erstatten.

13. LAUFZEIT DES VERTRAGES/KÜNDIGUNG

13.1 Die Rahmenvereinbarung (Ziffer 2.2) läuft auf unbestimmte Zeit, ein Einzelvertrag (Ziffer 2.4) über eine konkrete Telekommunikationsdienstleistung endet automatisch mit dem Ende der jeweiligen Telekommunikationsdienstleistung (z.B. mit Ende des Telefonats durch Auflegen).

13.2 Beide Parteien können den Vertrag mit Frist von 3 Werktagen in Textform kündigen.

13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.4 Kündigungen können unter Angabe der von Ventelo zugewiesenen Kunden- oder sonstigen Identifikationsnummer per Brief erklärt werden. Kündigt der Kunde, richtet er die Erklärung an die im Impressum unter www.ventengo.de/Impressum genannte Stelle. Die Kündigung ist auch im Kundenportal per Doppelbestätigung möglich.

14. ABTRETUNG

Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen gegen Ventelo nicht berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt

15. DATENSCHUTZ

15.1 Ventelo wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erheben, verarbeiten und nutzen. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet Ventelo Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

15.2 Soweit für die Vergütungsermittlung und Abrechnung erforderlich, erhebt und speichert Ventelo Verkehrsdaten. Diese werden von Ventelo in der Regel vollständig oder auf Wunsch des Kunden gekürzt um die letzten drei Stellen gespeichert und spätestens sechs (6) Monate nach Rechnungsversand gelöscht. Bei der fristgerechten Erhebung von Einwendungen oder Beschwerden des Kunden gegen Grund und Höhe der Rechnung ist Ventelo zur weiteren Speicherung der Verbindungsdaten berechtigt, bis die Einwendungen oder Beschwerden abschließend geklärt sind.

15.3 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu Anschlüssen von bestimmten Personen, Behörden und Organisationen in sozialen und kirchlichen Bereichen in einer Gesamtsumme zusammengefasst abgerechnet oder im EVN ausgewiesen. Die Zielrufnummern solcher Verbindungen werden nicht ausgewiesen.

16. STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

16.1 Falls der Kunde die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, die ihm aus den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. (2) TKG (Kundenschutz) sowie aus § 84 TKG (Universaldienstleistungen) zustehen, kann er gemäß § 47a TKG ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn einleiten.

16.2 Das Schlichtungsverfahren ist kostenpflichtig und kann durch schriftlichen Antrag, per Brief oder Telefax, oder elektronisch im Onlineverfahren gestellt werden, falls eine Einigung mit VENTELO fehlgeschlagen ist. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesnetzagentur oder unter http://www.bundesnetzagentur.de erhältlich.

17. SONSTIGES

17.1 Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden Ansprüchen beider Parteien ist ausschließlich Köln, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

18. WIDERRUFSRECHT DES VERBRAUCHERS

18.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gelten die folgenden Regelungen zum Widerruf:

18.2 Der Kunde kann seine Vertragserklärung nach Ziffer 2.2 innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und nicht vor Erfüllung unserer Verpflichtungen gemäß § 312 e Abs. 1 S.1 BGB in Verbindung mit Art 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: Ventelo GmbH “Ventengo”, Rudi-Conin-Straße 5a, 50829 Köln-Ossendorf, per Telefax: 0800 1040 0010 oder an Widerruf@ventengo.de.

18.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde der Ventelo die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er den Ventelo insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für Ventelo mit deren Empfang.

18.4 Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Einzelvertrag gemäß Ziffer 2.4 von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

19. RECHTSFOLGEN BEI WIDERRUF UND RÜCKTRITT

19.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen worden, dass er bei Fernabsatzverträgen über einen by-call-Dienst von Ventelo abweichend von den in § 357 Abs. 1 BGB bestimmten Rechtsfolgen bei Widerrufs und des Rücktritts, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vertraglichen Entgelte (Ziffer 9) für die von Ventelo erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat.

19.2 Durch Herstellung und Nutzung einer by-call-Verbindung von Ventelo erklärt der Kunde seine Zustimmung, dazu dass Ventelo GmbH vor Ende der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

19.3 Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Fernabsatzvertrag über einen by-call-Dienst vor Ausübung des Widerrufsrechtes vollständig erfüllt ist.

II. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON VOICE OVER IP

1.1 Der Kunde muss über einen für die Nutzung mit Ventengo - VoIP geeigneten Internetzugang. Ist dies nicht der Fall, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unberührt.

1.2 Der Kunde ist für die Auswahl und die Beschaffung eines für die Nutzung des Dienstes Ventengo VoIP geeigneten SIP - Clients oder Softclients verantwortlich. Weitere Hinweise und Empfehlungen sowie einen von Ventelo zum Download bereit gestellten SIP-Client bzw. eine APP findet der Kunde unter www.ventengo.de.

1.3 Das Absetzen von Notrufen ist möglich; die Notrufrückverfolgung ist nur möglich für die im Kundenportal hinterlegte Adresse des Kunden. Auf die Regelung in I.5.5 wird hingewiesen. Bei einer Nutzung der Dienste an verschiedenen Orten hat der Kunde seinen jeweils aktuellen Standort über das Kundenportal zu übermitteln, um eine Notrufrückverfolgung zu ermöglichen.